Anmeldung
Ergotherapie gehört zu den anerkannten, medizinischen Heilberufen. Es wird von Fachärzten, Allgemeinmedizinern, Klinikambulanzen, Vertragsärzten und auch von psychologischen Psychotherapeuten verordnet.

Quelle: www.kbv.de
Patienteninformation zur Absageregelung in unserer Praxis
Liebe PatientInnen,
Unsere Praxis verschärft die Absageregelung. Kurzfristige Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) werden nun konsequent in Rechnung gestellt. In der Vergangenheit gab es zu oft kurzfristige Absagen, welche meist nicht nachbesetzt werden konnten. Da die Praxis diese Kosten leider nicht mehr tragen kann, müssen wir diese Maßnahme konsequent ergreifen und bitten daher um Ihr Verständnis.
Um Ihnen jedoch weiterhin bei Krankheit entgegenzukommen, akzeptieren wir einmalig ein ärztliches Attest. Wird dieses zur darauf folgenden Stunde mitgebracht, so übernehmen wir die Kosten des Ausfalles.
Durch unsere neue Regelung versuchen wir auch, noch mehr Fairness, Klarheit und Einheitlichkeit innerhalb der Praxis zu schaffen, sodass jede/r PatientIn gleich behandelt wird. Wir haben eine große Nachfrage und können leider zu wenig Therapieplätze anbieten, daher ist es sehr schade, wenn Therapien ausfallen und TherapeutInnen Lücken haben.
Bitte denken Sie daher an eine rechtzeitige Absage, sodass Ihr Termin nachbesetzt werden kann. Sollte dies einmal nicht möglich sein, bezahlen Sie den Ausfall in der kommenden Stunde bequem mit Karte.
Leider kommt es auch vor, dass auch wir als TherapeutInnen krankheitsbedingt kurzfristig einen Termin absagen müssen. Da wir eine kleine Praxis und kein Konzern sind, ist es uns meist nicht möglich die Therapien entsprechend anderweitig zu besetzen. Daher bitten wir hier um Ihr Verständnis. Die abgesagten Termine unsererseits werden selbstverständlich nachgeholt.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe, unsere schöne Praxis am Laufen zu halten und so vielen Menschen wie möglich helfen zu können!
Ihr Praxisteam
Voraussetzung der Ausstellung eines ergotherapeutischen Heilmittelrezeptes
Folgende Angaben müssen ausgefüllt sein:
- Patientendaten
- Ausstellungsdatum > der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen
- wird „dringlicher Behandlungsbedarf“ auf dem Rezept angekreuzt muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen beginnen
- Diagnosegruppe und Diagnose/n (ICD10-Ziffer/n und Nennung der Diagnose/n im „Klartext“)
- Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
- genaue Bezeichnung des Heilmittels nach Maßgabe des Katalogs (im Wortlaut)
- Hausbesuch ja/nein
- Anzahl der Frequenz der Leistung/en
Hausbesuche
Ist es Patienten nicht möglich in unsere Praxis zu kommen, können sie sich vom Arzt ein Rezept für einen Hausbesuch verordnen lassen. Somit können wir Sie problemlos zuhause oder auch in entsprechenden Einrichtungen behandeln.
Für Ärzte
Infos zum Heilmittel-Budget finden Sie hier.